1. Anmeldung und Aufnahme
Die Anmeldung zur Doula Ausbildung erfolgt schriftlich mit den von der Ausbildungsleitung zur Verfügung gestellten Anmeldeunterlagen.
Mit der Anmeldung zum Aufnahmegespräch wird eine Anmeldegebühr von CHF 150.– fällig. Die Anmeldung zum Aufnahmegespräch wird mit Eingang dieser Gebühr verbindlich.
Die Anmeldegebühr wird bei Nichterscheinen zum Aufnahmegespräch, bei Rückzug der Anmeldung sowie bei Nichtaufnahme in die Ausbildung nicht zurückerstattet.
Nach Eingang der Anmeldung findet ein persönliches Aufnahmegespräch statt. Die Teilnahme am Aufnahmegespräch begründet keinen Anspruch auf einen Ausbildungsplatz. Die Ausbildungsleitung entscheidet über die Aufnahme und informiert die Interessentin über den Entscheid.
Nach erfolgter Zusage wird der Ausbildungsplatz mit Eingang der ersten Ausbildungsrate verbindlich reserviert. Die Zusage für einen Ausbildungsplatz gilt grundsätzlich für den vereinbarten Ausbildungsgang. Eine Verschiebung auf einen späteren Ausbildungsgang ist nach Absprache mit der Ausbildungsleitung möglich.
Mit der verbindlichen Anmeldung werden die vorliegenden AGB, Bestandteil der Ausbildungsvereinbarung.
2. Kosten der Ausbildung
Die Kosten für die gesamte Ausbildung betragen CHF 4'600.–.
In den Ausbildungskosten enthalten sind:
· 15 Ausbildungstage
· Lernbegleitung während der Ausbildungsdauer
· Zugang zur moderierten Lernplattform
· Kurs- und Ausbildungsunterlagen
Nicht in den Ausbildungskosten enthalten sind alle Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft. Ebenso kommt die Teilnehmerin selbst auf für die Kosten der zwei Wahltage und die Fachliteratur.
Für den zweiten Ausbildungsblock in Trogen fallen für die Vollpension zusätzliche Kosten von ca. CHF 650.– an.
3. Zahlungsbedingungen
Die Ausbildungskosten werden in drei Raten bezahlt:
bei Zusage des Ausbildungsplatzes: 1. Rate CHF 1'000.–
bis spätestens zwei Monate vor Kursbeginn: 2. Rate CHF 1'800.–
bis spätestens einen Monat vor Kursbeginn: 3. Rate CHF 1'800.–
Die Zahlungsfristen sind verbindlich.
Nach Absprache mit der Ausbildungsleitung kann in begründeten Fällen eine individuelle Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden.
Die Zahlungen erfolgen auf folgendes Konto:
Doula Ausbildung Schweiz,
Inhaberin: Martina Dolder, Strickler 4, 8816 Hirzel
IBAN: CH38 0070 0110 0061 8493 8
Zürcher Kantonalbank (ZKB), 8010 Zürich
4. Rücktritt vor Ausbildungsbeginn
Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Bei einem Rücktritt bis drei Monate vor Kursbeginn werden bereits bezahlte Ausbildungskosten zurückerstattet. Die Anmeldegebühr von CHF 150.– wird nicht zurückerstattet.
Bei einem Rücktritt weniger als drei Monate vor Kursbeginn besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits bezahlten Ausbildungskosten.
Kann der frei werdende Ausbildungsplatz durch eine Kandidatin von der Warteliste oder eine andere geeignete Teilnehmerin neu besetzt werden, können die bereits bezahlten Ausbildungskosten nach Abzug der Anmeldegebühr zurückerstattet werden.
Kann der Ausbildungsplatz nicht neu besetzt werden, bleiben die vereinbarten Ausbildungskosten geschuldet. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnehmerin die Ausbildung nicht antritt.
Bereits verbindlich reservierte und nicht mehr stornierbare Zusatzkosten, insbesondere Kosten für Unterkunft und Verpflegung im 2. Kursblock, sind von der Teilnehmerin zusätzlich zu übernehmen.
5. Abbruch der Ausbildung nach Ausbildungsbeginn
Ein Abbruch der Ausbildung durch die Teilnehmerin ist jederzeit möglich, begründet jedoch grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Ausbildungskosten.
Ein Abbruch der Ausbildung lässt den Anspruch auf bereits erbrachte Leistungen und bereits entstandene Kosten unberührt.
6. Krankheit und besondere Situationen
Bei längerer Krankheit, Schwangerschaft, familiären Notfällen oder anderen besonderen persönlichen Situationen werden in Kontakt mit der Ausbildungsleitung individuelle Lösungen gesucht.
Dies kann beispielsweise das Nachholen einzelner Ausbildungstage sein oder eine Verschiebung in einen späteren Ausbildungsgang. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Verschiebung besteht nicht automatisch.
Eine Annullationskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
7. Absenzen und Nachholen von Ausbildungstagen
Für die Diplomierung ist die Teilnahme an mindestens 90 % der 15 Ausbildungstage erforderlich, entsprechend rund 13 Ausbildungstagen.
Absenzen aufgrund von Geburtsbegleitungen werden von der Ausbildungsleitung individuell beurteilt.
Verpasste Ausbildungstage können nach Absprache mit der Ausbildungsleitung in einem späteren Ausbildungsgang nachgeholt werden, sofern dies organisatorisch möglich ist. Für das Nachholen wird ein Unkostenbeitrag von CHF 100.– pro Kurstag erhoben.
Das Diplom wird erst nach dem Nachholen von fehlendem Kursinhalt ausgestellt.
8. Diplomierungsbedingungen
Für den Erhalt des Diploms müssen sämtliche Diplomierungsbedingungen erfüllt sein:
· Teilnahme an mindestens 90 % der 15 Ausbildungstage (rund 13 Tage)
· Verfassen und Präsentieren einer Abschlussarbeit
· mindestens zwei vollständige Begleitungen inkl. Dokumentation und Reflexion der eigenen Rolle
· schriftliche Rückmeldung der begleiteten Frauen an die Ausbildungsleitung
· Besuch und Dokumentation von zwei Wahltagen
· mindestens eine Hospitation inkl. Dokumentation
· aktive Teilnahme an zwei Lerngruppentreffen
· aktive Teilnahme an der E-Learning-Plattform
Wer am Ende des Ausbildungsjahres nicht alle Bedingungen erfüllt hat, erhält eine Kursbestätigung.
Die fehlenden Anforderungen können innerhalb einer Nachfrist von 24 Monaten erfüllt und bei der Ausbildungsleitung eingereicht werden. Das Diplom wird nach vollständiger Erfüllung aller Bedingungen ausgestellt.
9. Änderungen des Ausbildungsprogramms
Die Ausbildungsleitung behält sich vor, einzelne Ausbildungstage, Kursblöcke, Veranstaltungsorte oder Referentinnen bei Bedarf zu ändern.
Müssen einzelne Kurstage oder ganze Kursblöcke aufgrund von Krankheit, Ausfall einer Referentin, organisatorischen Gründen oder höherer Gewalt verschoben werden, wird ein Ersatztermin festgelegt.
Kann ein Ausbildungstag nicht am ursprünglich geplanten Termin stattfinden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, sofern ein angemessener Ersatztermin angeboten wird.
Die Ausbildungsleitung informiert die Teilnehmerinnen so früh wie möglich über wesentliche Änderungen.
10. Absage der Ausbildung durch die Ausbildungsleitung
Sollte ein Ausbildungsgang aus wichtigen Gründen, beispielsweise aufgrund einer zu kleinen Teilnehmerinnenzahl oder aufgrund höherer Gewalt, nicht durchgeführt werden können, werden die bereits bezahlten Ausbildungskosten zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Reise-, Unterkunfts- oder andere Folgekosten, bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig.
11. Urheberrecht und Verwendung der Ausbildungsinhalte
Sämtliche im Rahmen der Ausbildung zur Verfügung gestellten Unterlagen, Inhalte, Texte, Übungen, Konzepte und Materialien sind urheberrechtlich geschützt und ausschliesslich für die persönliche Verwendung im Rahmen der Ausbildung bestimmt.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weiterverwendung oder Nutzung für eigene Kurse, Ausbildungen oder andere Angebote ist – auch auszugsweise – nur mit vorgängiger schriftlicher Genehmigung der Ausbildungsleitung zulässig.
Dies gilt auch nach Abschluss oder Abbruch der Ausbildung.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Persönliche Informationen, Erfahrungen und Inhalte, die von Teilnehmerinnen im Rahmen der Ausbildung, in Lerngruppen oder auf der E-Learning-Plattform geteilt werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Für die weiteren Regelungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit während der Ausbildung gilt der entsprechende Datenschutz- und Verhaltenskodex der Doula Ausbildung Schweiz.
Während Ausbildungssequenzen dürfen ohne ausdrückliche Absprache mit der Ausbildungsleitung keine Foto-, Video- oder Tonaufnahmen gemacht werden.
13. Fotos und Veröffentlichungen
Während der Ausbildung können durch die Ausbildungsleitung Fotos für Dokumentations-, Informations- und Kommunikationszwecke erstellt werden.
Eine Veröffentlichung von Fotos, auf denen einzelne Teilnehmerinnen erkennbar sind, erfolgt nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung.
Die Teilnehmerin kann ihre Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bereits veröffentlichte oder gedruckte Materialien können davon ausgenommen sein, soweit eine nachträgliche Entfernung nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist.
14. Rolle und Verantwortung der Doula
Die Doula begleitet Frauen und Familien während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett auf nicht-medizinischer Ebene. Die Ausbildung vermittelt Grundlagen und Kompetenzen für diese begleitende Tätigkeit.
Die Doula übernimmt keine medizinischen, diagnostischen oder therapeutischen Aufgaben. Sie stellt keine medizinischen Diagnosen, führt keine medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen durch und ersetzt weder Hebamme noch Ärztin/Arzt oder andere medizinische Fachpersonen.
Bei Geburtsbegleitungen und Praktika sind die Vorgaben der jeweils zuständigen Fachpersonen, Institutionen, Spitäler und Geburtshäuser einzuhalten. Die Doula handelt innerhalb ihrer eigenen fachlichen und persönlichen Kompetenzen und trägt die Verantwortung dafür, ihre Kompetenzgrenzen zu kennen und einzuhalten.
Die Teilnehmerin verpflichtet sich, im Rahmen der Ausbildung und bei praktischen Einsätzen die Rolle der Doula professionell wahrzunehmen, die Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachpersonen zu respektieren und bei Unsicherheiten oder Situationen ausserhalb ihrer Kompetenz die zuständige Fachperson beizuziehen.
Die Doula Ausbildung Schweiz übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, Entscheidungen oder Aussagen, welche eine Teilnehmerin oder Absolventin ausserhalb des Unterrichts oder ausserhalb der von der Ausbildungsleitung vorgegebenen Rahmenbedingungen macht.
15. Haftung
Die Teilnahme an der Ausbildung erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
Die Ausbildungsleitung übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Ausbildung entstehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Insbesondere übernimmt die Ausbildungsleitung keine Verantwortung für persönliche Entscheidungen oder Handlungen, welche Teilnehmerinnen aufgrund der Ausbildungsinhalte ausserhalb des Unterrichts treffen.
16. Versicherung
Die Teilnehmerin ist für ihren ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Teilnehmerin. Die Ausbildungsleitung übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für die Ausbildungsvereinbarung und diese AGB gilt Schweizer Recht.
Für Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand am Sitz der Ausbildungsleitung zuständig.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und inhaltlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Doula Ausbildung Schweiz
Martina Dolder
Hirzel, September 2026