Nein, bei uns (noch) nicht, obwohl wir uns bewusst sind, dass Frauen ohne eigene Kinder durchaus Doula-Qualitäten haben können. Unsere Ausbildung baut jedoch auf der eigenen Erfahrung von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett auf. Wir erachten diese Einschränkung als eine besondere Wertschätzung gegenüber der Lebenserfahrung von Müttern, was im schweizerischen Arbeitsmarkt und im Weiterbildungsbereich sonst selten der Fall ist.
Aktuell gibt es nur sehr wenige Doulas, die das können. Die meisten Doulas haben noch andere Dienstleistungen im Themenfeld von Schwangerschaft und Geburt im Angebot. Mit der Pauschale pro Geburtsbegleitung sind Auslagen und Spesen zwar gedeckt, je nach Situation ergibt sich jedoch kein hoher Stundenlohn. Die Doula-Tätigkeit ist zudem anspruchsvoll. Viele Doulas können und wollen eine Geburtsbegleitung nicht unzählige Male pro Jahr anbieten.
Angebot und Nachfrage nach Doula-Begleitungen sind nicht in jeder Region der Schweiz gleich. Um ihre Dienstleistungen bekannt zu machen, muss eine Doula gut vernetzt sein.
Nein. Da die Ausbildung kurz ist und vom Erfahrungs- und Wissensaustausch der Lernenden lebt, ist es nicht sinnvoll, nur einzelne Blöcke zu besuchen. Die meisten Kursteilnehmerinnen bringen umfangreiche Berufs- und Lebenserfahrung mit, was bereichernd für alle ist.
Die Kursteilnehmerinnen können bereits nach dem zweiten Ausbildungsblock Verbandsmitglieder werden. Ab diesem Zeitpunkt sind sie auf der Website als Doulas in Ausbildung vertreten. Unsere Ausbildung wird ausserdem von andern europäischen Doula-Verbänden anerkannt.
Ja, jede Teilnehmerin sorgt eigenverantwortlich dafür, dass sie hospitieren und zwei Geburtsbegleitungen absolvieren kann. Dies ist nicht nur hilfreich für eine gute lokale Vernetzung, sondern auch eine wertvolle Übung für die Praxis als Doula.
Ist es einer Teilnehmerin nicht möglich, die erforderlichen Geburtsbegleitungen innerhalb der Ausbildungszeit zu machen, kann sie dies nach Ausbildungsende im Status «Doula in Ausbildung» und als Aktivmitglied des Verbands Doula CH nachholen. Dies muss innerhalb einer Frist von zwei Jahren geschehen. Bei unvorhergesehenen oder aussergewöhnlichen persönlichen Ereignissen ist es möglich, diese Frist zu verlängern.
«Diese Ausbildung hat mich zu einem anderen Menschen gemacht...und ich bin stolz darüber!»
Helene
Doula-Ausbildung Schweiz
info@doula-ausbildung.ch || Doula-Ausbildung ©2017-2022 || Impressum